Rechtsprechung
BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 247/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 106 JGG; § 211 StGB
Versagung der Strafmilderung nach § 106 JGG (Beachtung des Resozialisierungsgebotes; lebenslange Freiheitsstrafe; Mord; abgeschlossene Reifeentwicklung; fehlende Formbarkeit durch zeitigen Strafvollzug); Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Unabhängigkeit und ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch Verurteilung eines Heranwachsenden zu lebenslanger Haft unter Nichtgewährung einer Strafmilderung nach § 106 Abs 1 JGG
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines Befangenheitsgrunds eines Beisitzers durch einmalige Unmutsäußerungen aus nachvollziehbarem Anlass; Anwendung des § 106 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Judicialis
JGG § 106
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 106
Vorliegen eines Befangenheitsgrunds eines Beisitzers durch einmalige Unmutsäußerungen aus nachvollziehbarem Anlass; Anwendung des § 106 Abs. 1 JGG - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Strafmilderung nach § 106 JGG nicht erfolgreich
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Strafmilderung nach dem JGG
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
§ 106 JGG
Vb gegen Versagung einer Strafmilderung nach § 106 JGG nicht erfolgreich - juraforum.de (Kurzinformation)
Keine Anwendung von Jugendstrafrecht bei abgeschlossener Reifeentwicklung
Verfahrensgang
- LG Rostock, 18.01.2008 - 12 KLs 5/07
- BGH, 09.12.2008 - 4 StR 358/08
- BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 247/09
Papierfundstellen
- ZJJ 2009, 260
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
Amtszeit eines Verfassungsrichters
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 247/09
a) Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl.BVerfGE 82, 286 ; 89, 28 ).Die Entscheidung eines Gerichts, an der zuvor erfolglos abgelehnte Richter mitwirken, verletzt den Anspruch auf den gesetzlichen Richter jedoch nicht schon dann, wenn das Ablehnungsgesuch infolge fehlerhafter Anwendung einfachen Rechts zurückgewiesen worden sein sollte, sondern erst, wenn diese Zurückweisung auf willkürlichen Erwägungen beruht (vgl.BVerfGE 31, 145 ; 82, 286 ).
- BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04
Jugendstrafvollzug
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 247/09
Die Gerichte haben dabei das verfassungsrechtlich aus der Menschenwürdegarantie in Verbindung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit staatlichen Strafens folgende Resozialisierungsgebot (vgl. BVerfGE 116, 69 ) nicht missachtet. - BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69
Milchpulver
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 247/09
Die Entscheidung eines Gerichts, an der zuvor erfolglos abgelehnte Richter mitwirken, verletzt den Anspruch auf den gesetzlichen Richter jedoch nicht schon dann, wenn das Ablehnungsgesuch infolge fehlerhafter Anwendung einfachen Rechts zurückgewiesen worden sein sollte, sondern erst, wenn diese Zurückweisung auf willkürlichen Erwägungen beruht (vgl.BVerfGE 31, 145 ; 82, 286 ).
- BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90
Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 247/09
a) Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl.BVerfGE 82, 286 ; 89, 28 ). - BGH, 13.08.2008 - 2 StR 240/08
Erste Entscheidung des Bundesgerichtshofs über vorbehaltene Sicherungsverwahrung …
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 247/09
Bei der Entscheidung sollen die etwa noch vorhandene Entwicklungsfähigkeit des Angeklagten und seine mögliche (Wieder-) Eingliederung in die Gesellschaft gegen Sicherungs- und Vergeltungsbelange der Allgemeinheit abgewogen werden (…vgl. Eisenberg, JGG, 13. Aufl. 2009, § 106 Rn. 7), ohne dass der Sühnegedanke gegenüber den Belangen der Wiedereingliederung überbewertet werden darf (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. Dezember 1982 - 3 StR 437/82 -, NJW 1983, S. 948; BGH, Urteil vom 13. August 2008 - 2 StR 240/08 -, NJW 2008, S. 3297 ). - BGH, 02.03.2004 - 1 StR 574/03
Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen hinsichtlich der …
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 247/09
Ein Ablehnungsgrund kann vorliegen, wenn der Richter den Eindruck erweckt, er habe sich hinsichtlich des Ergebnisses der Beweisaufnahme bereits festgelegt (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2004 - 1 StR 574/03 -, NStZ-RR 2004, S. 208 ), so wenn er bei der Vernehmung eines Entlastungszeugen seine feste Überzeugung von der Unwahrheit der Aussage erkennen lässt (vgl. BGH…, Urteil vom 9. Dezember 1983 - 2 StR 452/83 -, NJW 1984, S. 1907 ). - BGH, 09.12.1983 - 2 StR 452/83
Vermutete Befangenheit von Richtern als Prozesshindernis - Rechtswidrige …
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 247/09
Ein Ablehnungsgrund kann vorliegen, wenn der Richter den Eindruck erweckt, er habe sich hinsichtlich des Ergebnisses der Beweisaufnahme bereits festgelegt (vgl. BGH…, Urteil vom 2. März 2004 - 1 StR 574/03 -, NStZ-RR 2004, S. 208 ), so wenn er bei der Vernehmung eines Entlastungszeugen seine feste Überzeugung von der Unwahrheit der Aussage erkennen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1983 - 2 StR 452/83 -, NJW 1984, S. 1907 ). - BGH, 22.12.1982 - 3 StR 437/82
Berücksichtigung der Möglichkeit der Aussetzung des Strafrestes bei Verhängung …
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 247/09
Bei der Entscheidung sollen die etwa noch vorhandene Entwicklungsfähigkeit des Angeklagten und seine mögliche (Wieder-) Eingliederung in die Gesellschaft gegen Sicherungs- und Vergeltungsbelange der Allgemeinheit abgewogen werden (…vgl. Eisenberg, JGG, 13. Aufl. 2009, § 106 Rn. 7), ohne dass der Sühnegedanke gegenüber den Belangen der Wiedereingliederung überbewertet werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Dezember 1982 - 3 StR 437/82 -, NJW 1983, S. 948; BGH…, Urteil vom 13. August 2008 - 2 StR 240/08 -, NJW 2008, S. 3297 ).
- BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1750/12
Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch unberechtigte Zurückweisung eines …
Die dienstliche Stellungnahme des abgelehnten Richters, nach der er "wohl etwas ungehalten" reagiert habe, gibt keine Veranlassung, der Frage nachzugehen, unter welchen Voraussetzungen Unmutsbekundungen eines Richters, die sich auf das Verhalten von Prozessparteien oder Zeugen beziehen, bereits als solche geeignet sind, den Eindruck der Voreingenommenheit zu wecken (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 247/09 -, juris, Rn. 12; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 29. März 2012 - 14 W 2/12 - NJW-RR 2012, S. 960 ; OLG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 10 W 42/11 (Abl.) -, juris, Rn. 28;… Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 70. Aufl. 2012, § 42 Rn. 17;… Gehrlein, in: Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 3. Aufl. 2008, § 42 Rn. 24 m.w.N.). - BGH, 30.08.2018 - 4 StR 87/18
Tötungs- und Sexualdelikt zum Nachteil einer chinesischen Studentin in …
Demgegenüber darf der Sühnezweck der Strafe bei der gebotenen Abwägung nicht überbewertet werden (BGH, Urteil vom 8. Juni 1955 - 3 StR 163/55, BGHSt 7, 353, 355; Beschluss vom 22. Dezember 1982 - 3 StR 437/82, BGHSt 31, 189, 191;… Beschluss vom 5. Juli 1988 - 1 StR 219/88, BGHR JGG § 106 Abs. 1 Strafmilderung 1; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 247/09, ZJJ 2009, 260, 261 mwN). - OLG Oldenburg, 30.10.2020 - 1 Ws 362/20
Ablehnung eines Vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; …
Anders wäre dies nur dann zu beurteilen, wenn diese Überzeugungsbildung bereits die endgültige Festlegung auf ein bestimmtes Beweisergebnis (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 247/09, juris Rn. 12; BGH, Urteil vom 09.12.1983 - 2 StR 452/83, NJW 1984, 1907 ; Urteil vom 15.05.1997 - 1 StR 233/96, NJW 1997, 3034 ;… Beschluss vom 09.03.2000 - 4 StR 513/09, juris Rn. 7; Urteil vom 02.03.2004 - 1 StR 574/03, NStZ-RR 2004, 208 ) etwa dergestalt beinhaltet hätte, dass die Angeschuldigte DD um die Morde des Pflegers FF gewusst und ihm gleichwohl ein gutes Arbeitszeugnis erstellt habe, um ihn "wegzuloben".Diese Äußerung stellt auch nicht eine - die Besorgnis der Befangenheit regelmäßig nicht auslösende - spontane Reaktion auf das Verhalten eines Verfahrensbeteiligten dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 247/09, juris Rn. 12; BGH, Urteil vom 02.03.2004 - 1 StR 574/03, NStZ-RR 2004, 208 ; Beschluss vom 21.12.2011 - 4 StR 404/11, NStZ 2012, 570;… Urteil vom 18.10.2012 - 3 StR 208/12, juris Rn. 13; Beschluss vom 06.03.2018 - 3 StR 559/17, NJW 2018, 2578 ).
- BGH, 07.11.2012 - 2 StR 629/11
Ablehnungsantrag wegen Befangenheit (Besetzungsstreit um den Vorsitz des 2. …
aa) Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (BVerfG, Beschlüsse vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 247/09; vom 26. Juni 2008 - 2 BvR 2067/07 jeweils mwN). - BGH, 06.09.2012 - 2 StR 122/12
Unzulässige und unbegründete Befangenheitsanträge im Besetzungsstreit um den …
aa) Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (BVerfG, Beschlüsse vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 247/09; vom 26. Juni 2008 - 2 BvR 2067/07 jeweils mwN). - OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - 9 N 201.08
Besorgnis der Befangenheit bei unrichtiger Behandlung von materiellem und …
Eine Entscheidung des Gerichts, an der zuvor erfolglos abgelehnte Richter mitwirken, verletzt den Anspruch auf den gesetzlichen Richter jedoch nicht schon dann, wenn ein Befangenheitsantrag infolge fehlerhafter Anwendung einfachen Rechts zurückgewiesen sein sollte, sondern erst, wenn diese Zurückweisung auf willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 247/09 - juris). - AnwG Köln, 09.04.2014 - 10 EV 113/12
Ablehnung eines Richters bei einem kritischen Hinterfragen der Argumentation des …
Insoweit kann auf die herrschende Rechtsprechung verwiesen, die selbst dann kein Grund zur Besorgnis der Befangenheit annimmt nimmt, wenn eine einmalige Unmutsäußerung in der Hauptverhandlung aus nachvollziehbarem Anlass oder als Reaktion auf provozierendes Verhalten bei verständiger Würdigung nicht befürchten lassen, sie seien Ausdruck einer in der Sache voreingenommenen Haltung (BVerfG, Beschl. v. 13.5.2009 - 2 BvR 247/09; BGH, NStZ-RR 2004, 208).